Im Jahr 2010 wurde die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung zum NÖ Hundehaltegesetz verlautbart.
Darin werden spezielle Forderungen an die HalterInnen von potentiell gefährlichen oder auffälligen Hunden gestellt.

Zurzeit betrifft es die Haltung folgender Hunderassen oder Kreuzungen von oder mit: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu.

sachkundeDie HundehalterInnen dieser oben genannten Rassen oder Kreuzungen, sowie auffälliger Hunde haben bei der Gemeinde unter anderem den Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Hundehaltung vorzulegen. Der Nachweis dieser Sachkunde zur Hundehaltung umfasst zumindest 10 Stunden – bestehend aus einem 4-stündigen Theorie- und 6-stündigen Praxisteil. Der Praxisteil muss die Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen beinhalten, wobei diese Ausbildung auch die Bewältigung von Stresssituationen inkludiert.

Die erforderliche Sachkunde gilt dann als erbracht, wenn die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung mittels Ausbildungsbestätigung dokumentiert ist.

Ich bin vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung zur Ausstellung der Ausbildungsbestätigung zugelassen. Für nähere Details und Kurse senden Sie einfach eine E-Mail an mich: info[at]mht-ausbildung.at

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.noe.gv.at/Umwelt/Naturschutz/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html#243636